Katechismus - kurz
Sehr geehrter Besucher,
liebe Arztkollegen,
die katholische Ärztevereinigung BKÄ und Lebensrechtsärzte weisen auf verschiedene, hilfreiche, klärende Abschnitte im Katholischen Katechismus hin.
Aktuell werden tendenziöse Aussagen zur Organtransplantation hinterfragt und geistlich zu klären versucht.
Organtransplantation
Anfrage des BKÄ vom 21-11-2012:
Sehr geehrte, liebe Geistliche,
liebe katholische Arztkollegen vom Bund Katholischer Ärzte und von der Ad-Hoc-Gruppe Hirntod in den deutschsprachigen Ländern,
bei der Vorbereitung eines Vortrags 'Organspende + Hirntod' vor der Charismatischen Erneuerung hat sich ein schwerer geistlicher, kirchenrechtlicher Konflikt aufgetan:
Kurz:
Darf man in Sachen Organtransplantation dem Kath. Katechismus widersprechen?
ALTE Version von 1993:
2296 Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.
NEUE Version von 1997:
2296 Die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen.
Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden.
Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.
Konkrete Überlegungen und Fragen:
a) Fakten:
Als Lebensrechtsärzte sehen wir 'Hirntote' als Lebende, als Sterbende an.
Sie sind aber in keinem Fall wirklich tot, 'mausetot'.
Die heutigen Hirntodkriterien sind wissenschaftlich überholt.
Die beiden Kirchen in Deutschland halten an ihrer 'Erklärung' von 1992 immer noch fest und lassen nicht mit sich reden.
Der Augsburger Weihbischof Losinger et al. übt Druck auf die Gläubigen aus mittels des Begriffes 'Nächstenliebe'
Mein / unser Konflikt:
Ich möchte als (gerade gern!) katholischer Arzt und Gläubiger die Organspende nicht fördern müssen.
b) Fragen und Gedanken:
Darf ich mich dem Willen der Kirche (im Katechismus) widersetzen, die Organspende zu fördern, zu propagieren?
Muß ich die Anweisungen des KK immer ernst nehmen?
Oder ist der KK eine unverbindliche Meinungsäußerung der Kirchenoberen?
Habe ich bei meinem Widerspruch kirchenrechtlich das Recht zur Gewissensfreiheit?
Oder muss ich jetzt lieber schweigen, damit ich nicht im Gegensatz oder gar in einer Verhinderung des kirchlichen Willens im Katechismus stehe?
(Und mich nicht mehr mit dem kritischen Thema Organtransplantation beschäftigen, weil ich von einem Fettnäpfchen ins nächste trete…?)
Bin ich als Arzt und Vortragsreferent überhaupt noch katholisch, wenn ich der neugefassten Version in Nr. 2299 des Katholischen Katechismus widerspreche?
Darf ich / darf die katholische Ärztevereinighung BKÄ überhaupt der Lehre der Kath. Kirche hier widersprechen?
Darf ich ungehorsam sein?
Bin ich vielleicht bereits unausgesprochen von der Kirche exkommuniziert?
(Ich befinde mich in Sachen Organtransplantation in einem deutlichen Widerspruch zur Kirche!)
Ist der Kath. Katechismus zu glauben, de fide?
Auch wenn der o.g. KK-Abschnitt tendenziös und für mich als Christ und Lebensrechtsarzt nicht akzeptabel ist?
Wirke ich mit meinem - wenn auch begründeten Widerspruch - vielleicht schon wie eine 'Freikirche'?
Ich bitte um eine kurze Beratung für mein / unsere korrektes Verhalten.
Und auch einen Rat, was wir ÄRZTE und die mit uns verbundenen Geistlichen / gläubigen Christen tun können, um den KK korrigieren zu lassen?
Vielen Dank + herzliche Grüße aus München
Ihr
Dr. (I) Gero Winkelmann
Leiter des Bund Katholischer Ärzte + AGH-Ärztegruppe
+ BKÄ-Arbeitskreise Hirntod / Lebensrecht
Truderinger Str. 53
D-82008 Unterhaching
Tel. 089 - 6150 1717
www.bkae.org (Sonderseiten Organspende , auch Organspende + Kirche!)
Schluß
Vielen Dank und mit freundlicher Empfehlung -
gez.
Dr. (I) Gero Winkelmann, Leiter des BKÄ
Weitere Infos auf dieser Website unter:
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