Aufmerksam ....
Lieber Besucher, lieber Arztkollege,
die katholische Ärztevereinigung BKÄ informiert über den Sinn und die Gefahren einer Patientenverfügung.
Dem Thema Patientenverfügung stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
Jedoch erwarten Sie nicht zu viel von Ihren Ärzten und Angehörigen.
Vor allem verbauen Sie sich nicht die Chance auf Hilfe später durch eine einengende testamentarische Anweisung!
Es gibt nämlich ZWEI Seiten der Medaille:
Sonderseiten
1) Umfrage unter Ärzten zur Patientenverfügung (11-2013) mehr
2)
Zwei Seiten der Medaille ...
1) Einerseits führte die Euphorie über den Sinn einer Patienteverfügung zu einer steigenden Zahl von dieser Art von "Patiententestament".
Das Ziel ist, unnötiges Leiden und eine sinnlose Lebensverlängerung bei infauster Prognose zu vermeiden.
Arzt / Klinik und Angehörige müssen rechtswirksam vom Willen des schwerkranken / Sterbenden wissen.
2) Andererseits besteht die zunehmende Gefahr von mißbräuchlicher Verwendung der Patientenverfügung:
Entgegen ihres eigentlichen Willens wird Patienten die nötige Behandlung vorenthalten (durch Ärzte, Angehörige), er wird sterben gelassen.
Die Patientenverfügung wird sogar falsch verstanden als "ich will nicht mehr leben".
Dies hatte im Jahr 2010 im Landkreis München zu einer verhinderten Klinikeinweisung (wegen Pneumonie) durch die beiden Söne einer 73-jährigen Frau und vier Tage später zu ihrem Tod geführt....
Grundsätzliche Empfehlungen
- Jeder Christ sollte eine Patientenverfügung verfasst haben,
- nicht erst im Alter, sondern auch schon im jungen Alter (denken wir an Unfall, Koma, Schlaganfall, ...)
- eine christliche Patientenverfügung benutzen,
- diese individuell gestalten,
- aufbewahren in Ihrer Dokumentenmappe, im Nachtkasten, Hinweis im Ausweis,
- Folgende Vereine bewahren das Dokument auf:
Hospizhilfe, Rechtsanwälte, DRK, ...
- wenigstens alle 10 Jahre aktualisieren:
(Unterschrift, Datum, Ort, Ergänzungen von Namen von Angehörigen / Kindern / neuen Personen),
- Verbindlichkeit der Verfügung!
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist bindend.
Vorsicht Mißverständnisse
An dieser Stelle ein ernstes Wort *
Es geht an dieser Stelle und in diesem Kommentar darum, Missverständnisse zu klären und vermeiden! Der Sinn einer PV liegt nicht darin, den kranken Mitmenschen rasch sterben zu lassen, sondern:
Ziel: Leiden lindern, keine unnötigen medizinischen Maßnahmen mehr veranlassen,
Aber: Therapie wünschen und zu lassen, um Leiden zu lindern!
Angehörige mögen beim Besuch des Notdienstarztes nicht sagen: “Unsere Mutter hat ein Patiententestament und möchte nicht mehr ins Krankenhaus!” - Die nötige stationäre Therapie muss auch im Endstadium noch ermöglicht werden, denn sie kann sehr sinnvoll und nützlich sein.
- Aber nicht um Leiden zu schaffen und den Kranken zu quälen, sondern um die Leiden fachärztlich zu lindern (Pleurapunktion, Infusion, Absaugen, spezielle Medikamente etc.)
- Kranke Menschen im Endstadium sollen menschenwürdig sterben, ihr Leben soll nicht unwürdig enden.
- Vorsicht auch vor Selbstüberschätzung durch selbst pflegende Angehörige.
- Bitte lassen Sie Fachkräfte an den sterbenskranken Angehörigen! (Pflegedienst, Hausarzt, Klinik).
- Eine Patientenverfügung wäre in ihr Gegenteil verkehrt, wenn durch sie sinnvolle und lebens- notwendige fachliche Hilfe be- und sogar verhindert würde.
- Bitte rufen Sie auch bei Zeiten den Priester wegen der Spendung der Krankensalbung.
* Dr. Winkelmann ist Bereitschaftsarzt in München und kommt oft zu sterbenskranken Menschen zu Hause oder im Pflegeheim. Oft besteht Unklarheit über den Sinn einer Patientenverfügung.
Nützlich: Vorsorgevollmacht
Nützlich:
Gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht verfassen:
Eine Vertrauensperson Ihrer Wahl (Ehepartner, Kind, Nachbar) ist von Ihnen bestimmt worden, Ihre eigenen Interessen durchzusetzen und zu überwachen.
(Zahlungen, Konto, Verträge4, Klinikeinweisung etc.)
Links
Empfehlenswerte Links:
- Definition über Wikipedia www.wikipedia.org/wiki/Patiententestament
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung
http://www.hospize.de/service/patientenverfuegung.html
Pfarre St. Josef:
www.stjosef.at/dokumente/christliche_patientenverfuegung - Evang. Kirche in Deutschland:
www.ekd.de/patientenverfuegung/patientenverfuegung.html - SKF-Speyer, “Akzent”, Fachartikel: www.skfm.de
- Pflegezentrum in NRW www.thema-altenpflege.de/altenpflege/verfuegung
- ARD-Ratgeber Recht Online www.ratgeberrecht.de/testament
- Net-Hausarzt, Kehl, www.net-doc.org
- Aus Berlin: www.patiententestament.de
- Ratgeber Krankheit & Behinderung: www.ratgeber-krankheit-behinderung.de
- Pflegeheim-Portal
www.pflegeheimportal.de/ratgeber/beratungsstellen - DRK www.drk.de (Thema wird wohl noch eingerichtet)
Keinen Fehler begehen
ACHTUNG:
Nicht jegliche medizinische Hilfe durch Verfassen einer Patientenverfügung ablehnen!
Die PV ist keine Anweisung zum Sterbenlassen zur Unzeit!
Denken Sie primär
- an fachmännische Leidenslinderung und
- an die Tatsache, dass man nicht so schnell stirbt.
Daher sollte auch in verzweifelten Fällen eine Klinikeinweisung möglich sein
(z.B. im Ärztlichen Notdienst, nachts, am Wochenende).
Not mit dem Betreuer
- Sorgen Sie also dafür, dass Ihr rechtlicher Betreuer eine (klinische) Leidenslinderung erlaubt.
(Keine Blockade des Bereitschafts- und Rettungsdienstes, indem eine stationäre Einweisung nur erlaubt ist, wenn mit dem Betreuer Rücksprachen genommen worden ist.
Cave: Dieser Mensch ist nachts / im Urlaub nicht erreichbar...)
Tipps aus Sicht des Patientenschutzes
Christian Diehl von der Patientenschutzorganisation "Deutsche Hospiz Stiftung" hat in einem Interview am 18.10.2010 bei Radio Horeb München folgende Tipps gegeben:
Ziel: Selbstbestimmtes, würdevolles Leben bis zu letzt.
Eine Patientenverfügung darf im nicht im NOTFALL zum Einsatz kommen!
Z.B. Nicht sofort bei einem Schlaganfall.
Tipps II. - bei Schlaganfall
Die Patientenverfügung sollte nicht sofort, z.B. bei schlaganfall, Verwendung finden!
1) WICHTIG:
- Zuerst auf eine gute DIAGNOSTIK setzen, um das Ausmaß des Gehirnschadens zu erkennen und damit die geeignete Therapie festsetzen zu können,
- Anspruch wahren auf Akut- und Früh-Rehabilitation,
- Dann die Therapie und die Heilung abwarten.
2) Daher "nicht zu früh mit der Patientenverfügung wedeln":
- um Ärzte, Schwestern und Angehörige nicht zu verunsichern,
- die Therapie und die Heilungsaussichten zu schwächen, ...
Tipps - III - Automatismus
Vorsicht vor einem gefährlichen AUTOMATISMUS:
- Patientenverfügung bei kleinen operativen Eingriffen,
- nicht sofort das erste, beste Formular unterschreiben,
- im NOTFALL, in der Krise muß der ARZT entscheiden (Therapie)
Tipps - IV - Vorsicht
Höchste Vorsicht walten lassen und unterscheiden:
a) Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht:
- Arzt + Klinikärzte machen Vorschläge zwecks Abstimmung:
- der Patient oder die Angehörigen entscheiden für die Zukunft
(künftige, mögliche Krankheitsbilder)
b) Ausnahme: Krisen- und Nosituationen (z.B. bewußtlos):
Der Arzt entscheidet zunächst (Sofortmaßnahmen, Klinik, Diagnostik, Notfalltherapie).
Die Patientenverfügung ist hier fehl am Platz.
Tipp:
Patientenschutzorganisationen beraten u nd helfen beim individuellen Verfassen von Patientenverfügungen!
Schluß
Vielen Dank und weiterhin alles Gute für Sie.
* Sind Sie zum erstenmal hier auf dieser Website gelandet?
Wollen Sie mehr über BKÄ wissen? <link internal-link internen link im aktuellen>Kurz, <link internal-link internen link im aktuellen>Empfehlungen,
Zurück zu <link internal-link internen link im aktuellen>Patienten, <link internal-link internen link im aktuellen>Umfeld des Arztes, <link internal-link internen link im aktuellen>Stichwort
Installation dieser Seite am 17-10-2006, Fest des Hl. Ignatius von Antiochien, gw, + 23-4-2010, last update am 6-11-2013