Kurz

Lieber Besucher, lieber Arztkollege,


der Bund Katholischer Ärzte bedauert das neue 'Präimplantationsgesetz', durch das behindertes menschliches Leben unterdrückt und getötet werden kann.

Die berechtigten Einwände der Lebensrechtasorganisationen und -Ärzte und der Kirche sind damit deutscher von Justiz, Politik, Staat (Bundespräsident) und ...  nicht berücksichtigt worden.

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Unterzeichnung + juristische Vorgänge

Wir übernehmen von 'Pro-Life-Info' aus Österreich (JvdL, Linz) die folgende Meldung:


Endgültig abgesegnet:
Bundespräsident Wulff unterzeichnet Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PID) in Deutschland

 

Berlin (26.11.2011, ALfA). Bundespräsident Christian Wulff hat das umstrittene Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PID-Gesetz) unterzeichnet. Damit wird das Gesetz zum 8. Dezember in Kraft treten.
Dies meldete die Katholische Nachrichtenagentur KNA am 24. November unter Berufung auf eine Anfrage an das Bundespräsidialamt und das Bundesgesundheitsministerium.

 

Notwendig wurde eine Neuregelung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2010.
Die Richter kamen damals entgegen aller Erwartungen zu dem Schluss, dass die PID, d.h. die medizinische Möglichkeit, schwere Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien an künstlich erzeugten Embryonen noch vor deren Implantation zu erkennen und diese Embryonen entsprechend auszusortieren, in bestimmten Fällen nicht strafbar ist.

Nach längeren Debatten hatten im Juni dieses Jahres die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dann mehrheitlich eine begrenzte Zulassung der PID beschlossen.

Auch der Bundesrat hat dem Gesetz am 23. September zugestimmt.

Die vorangegangene Kritik und die Warnungen von verschiedenen Seiten, dass das neue Regelungswerk zur PID in einigen Punkten mit dem Gendiagnostik- und Embryonenschutzgesetz kollidiert, blieben ungehört.

 

I

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Inhalte des PID-Gesetzes

Das neue Gesetz sieht zwar ein generelles PID-Verbot vor, allerdings mit weitreichenden Ausnahmen.

So ist im Zuge einer künstlichen Befruchtung (mehr) die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten künftig erlaubt, wenn Paare die Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit in sich tragen oder wenn mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.


Voraussetzung zu einer PID ist das positive Votum einer Ethikkommission und die Durchführung an zugelassenen Zentren.
Offen bleibt, was unter schwerer Erbkrankheit zu verstehen ist.


Zudem soll die PID faktisch auch bei möglichen genetischen Erkrankungen erlaubt sein, die erst Jahrzehnte später ausbrechen könnten, d.h. bei sogenannten spätmanifestierenden Krankheiten.

Die Bundesregierung soll durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln.

In der Rechtsverordnung sollen ferner die Details zur Einrichtung, Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der Ethikkommissionen für Präimplantations-diagnostik bestimmt werden.
Hieran arbeiten Fachleute derzeit noch laut dem Bericht.

 


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Intervention der Lebensrechtsgruppen

Ende Oktober 2011 hatten als letzten Versuch, das PID-Gesetz doch noch zu stoppen, u. a. die Vorsitzende und Stellvertretende Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) in einem Brief an Wulff appelliert, das Regelungswerk nicht zu unterzeichnen.

Sie begründeten ihre Bitte mit sechs guten Gründen, die gegen die Zulassung der Embryonenselektion sprechen.

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Schluß

Vielen Dank für Ihr Interesse!

 

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