Inzest - kurz
Sehr geehrter Besucher,
liebe Arztkollegen, Medizinstudenten und Psychotherapeuten,
die Vereinigung Katholischer Ärzte, BKÄ, blickt mit Sorge auf liberale gesetzliche Bestrebungen, das Inzestverbot unter Geschwistern zu lockern.
Das geforderte 'Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung' darf kein Freifahrtschein sein für jegliches, beliebiges Sexualverhalten.
Biologische, medizinische und religiöse Gründe sprechen strikt dagegen.
Als christliche Ärzte weisen die BKÄ-Ärzte auf vielerlei Gefahren durch einen erlaubten Inzest hin.
Dieser trägt u.E. die Handschrift des Gender-Mainstreams und ist strikt abzulehnen.
Links zum Thema
Folgende Quellen für Informationen zum Thema:
1. Focus-online: http://www.focus.de/familie/mitglieder-fordern-mehrheitlich-eine-revision-des-173-stgb-ethikrat-will-sex-unter-geschwistern-zulassen_id_4156639.html
2. Süddeutsche Zeitung (24.9.2014): http://www.sueddeutsche.de/panorama/sex-unter-geschwistern-ethikrat-empfiehlt-abschaffung-des-inzest-verbots-1.2144146
3. Die Welt: http://www.welt.de/politik/deutschland/article132554400/Ethikrat-will-Sex-unter-Geschwistern-zulassen.html
4. Ärztezeitung: http://www.aerztezeitung.de/news/news_panorama/article/869606/einvernehmlichem-sex-ethikrat-inzestverbot-erwachsenen.html
5. Deutsches Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/60235/Ethikrat-schlaegt-Strafrechtsaenderung-bei-Inzest-vor
Kritische Stimmen:
1. Freie Welt: http://www.freiewelt.net/nachricht/deutscher-ethikrat-will-inzest-legalisieren-10042938/
2. Dom-Radio Köln: http://www.domradio.de/themen/ethik-und-moral/2014-09-26/inzest-papier-des-ethikrats-stoesst-auf-widerspruch
3. Radio Vatikan (2. Teil: Bischöfe gegen Inzest): http://de.radiovaticana.va/news/2014/09/26/kardinal_marx:_ %E2%80%9Etransparenz_bei_der_offenlegung_der_kirchenfinanzen%E2%80%9C/ted-827550
4. Katholisch de: Kein Handlungsbedarf: http://www.katholisch.de/de/katholisch/themen/gesellschaft/140930_ethikrat_will_inzest_erlauben.php
5. Idea, Evang. Nachrichtendienst: 'Wenn Inzest erlaubt wird..': http://www.idea.de/nachrichten/detail/spektrum/detail/wenn-inzest-erlaubt-wird-88176.html
6. Kath-Kommentar: 'Geschwisterliebe erlauben..': http://www.kath-kommentar.de/2014/09/geschwisterliebe-erlauben-26-09-2014/
Stellungnahme der CDU
Wir zitieren aus einem Rundschreiben der CDU:
Der Evangelische Arbeitskreis der CDU Rems-Murr lehnt dies nachdrücklich ab. Der Schutz der Familie darf nicht auf dem Altar der sexuellen Freiheit geopfert werden. Wir schließen uns der Stellungnahme der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker vom 24.09.2014 zu diesem Thema an:
"Inzestverbot muss bleiben
Kinder brauchen Schutz für eine unbeeinträchtigte Entwicklung
Die Abschaffung des § 173 StGB, der den Beischlaf unter Verwandten als strafrechtliches Vergehen einordnet, bzw. die Abschaffung der Strafbarkeit des Inzests unter Geschwistern wäre ein falsches Signal.
Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen innerhalb von Familien würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen.
Die Diskussion darf nicht nur die Fälle erwachsener Verwandter in den Blick nehmen, die außerhalb familiärer Strukturen beiderseits freiwillig und selbstbestimmt zueinander gefunden haben; hier bieten die Ausgestaltung als bloßes Vergehen und die Praxis der Strafverfolgung hinreichende Möglichkeiten zu einem angemessenem Vorgehen.
Es geht zu allererst um den Schutz heranwachsender Kinder und Jugendlicher, die in ihrem familiären Umfeld möglichen Übergriffen anderer, in ihrer Persönlichkeit bzw. ihrem Status innerhalb des familiären Gefüges überlegenen Familienmitgliedern nicht mit dem notwendigen Selbstbewusstsein entgegentreten können.
Fast immer geht Inzest mit der Abhängigkeit eines Partners und äußerst schwierigen Familienverhältnissen einher.
Wir begrüßen deshalb besonders, dass sich mehrere Mitglied des Deutschen Ethikrates in einem Sondervotum unter anderem auch aus den genannten Gründen gegen eine die Strafbarkeit einschränkende Änderung des § 173 StGB ausgesprochen hat."
Die Stellungnahme finden Sie hier online:
https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/inzestverbot-muss-bleiben
Mit freundlichen Grüßen
David Müller
Kreisvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreis der CDU Rems-Murr
Wissenschaftliche Fakten zum INZEST
Wir zitieren aus einem Rundbrief von Lehrer Fürst vom september 2014:
Fakten zum Inzest:
1) Deutscher Ethikrat für Abschaffung des Inzest-Verbots
2) Sie meinen, das Risiko für Erbkrankheiten sei nur marginal erhöht bei Inzest.
Zur Faktenlage hier ein Auszug aus wikipedia mit weiteren Quellenhinweisen:
Das Risiko für die Vererbung einer vorhandenen Erbkrankheit beträgt für Paare:
- 3 Prozent für nicht blutsverwandte Partner
- 4 Prozent für blutsverwandte Cousin–Cousine 2. Grades
- 6 Prozent für blutsverwandte Cousin–Cousine 1. Grades
- 13 Prozent für blutsverwandte Onkel–Nichte, Tante–Neffe oder Großelternteil–Enkelkind oder Halbgeschwister
- 25 Prozent für blutsverwandte Vater–Tochter, Mutter–Sohn oder vollbürtige Bruder–Schwester
Diese Angaben entsprechen den sogenannten Inzuchtkoeffizienten, die sich aus dem halben genetischen Verwandtschaftskoeffizienten zwischen zwei Personen berechnen (Übereinstimmung der Erbanlagen).
Bezüglich der Vererbung von Erbkrankheiten muss auch zwischen dominanten und zurücktretenden rezessiven Erbinformationen unterschieden werden (siehe Medizinische Aspekte von Inzest).
Das größte Risiko für die Vererbung von genetisch bedingten Krankheiten liegt bei den gemeinsamen Nachkommen von Blutsverwandten, die ihrerseits voneinander abstammen oder Geschwister sind (zwischen diesen besteht in Deutschland ein Eheverbot).
Bei Partnern, die Cousin und Cousine 1. Grades sind, ist das Risiko viel geringer, aber noch doppelt so hoch wie bei nicht verwandten Paaren.
Ab Cousin–Cousine 2. Grades (gemeinsame Vorfahren sind die Urgroßeltern) entspricht das Risiko etwa dem von unverwandten Paaren, ab Cousin–Cousine 3. Grades ist das Risiko gleich hoch (sie stammen von einem gemeinsamen Ururgroßelternteil ab).
Literatur:
Antje Schmelcher: Verwandtenehen: Darüber spricht (und forscht) man nicht. In: FAZ.NET. 6. Juni 2011, abgerufen am 14. Dezember 2013 (viele Kinder mit Erbkrankheiten stammen aus Verwandtenehen).
Hansjakob Müller u. a.: Medizinische Genetik – Familienplanung und Genetik.
In: Schweizer Medizin Forum. Jahrgang 5, Nr. 24, Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, Basel 2005, S. 639–641, hier S. 640 (PDF-Datei; 123 kB, 3 Seiten).
'Ausserhalb von Mitteleuropa sind Ehen unter Verwandten relativ weit verbreitet, bei etwa 20 % der Weltbevölkerung stellen sie sogar die bevorzugte Form der Heirat dar.'
Tabelle 2: Genetische Risiken bei Verwandtenehen: 'Verwandte 1. Grades (Vater-Tochter, Bruder-Schwester): 50 % | Cousin–Cousine 1. Grades: 6 % | Cousin–Cousine 2. Grades: 4 % […] Studien haben gezeigt, dass die gemeinsamen Nachkommen von Verwandten höhere genetische Risiken tragen als diejenigen von Nicht-Verwandten. Bei Cousin und Cousine 1. Grades ist das Risiko für körperliche und geistige Behinderungen im Vergleich zum Risiko in der normalen Bevölkerung noch doppelt so gross.
Janine Flocke: Migranten: Verwandt, verlobt, verheiratet!
In: Zeit Online. 27. März 2007, abgerufen am 14. Dezember 2013:
'Denn oft ist das Risiko einer Fehlbildung auch unter Cousin und Cousine höher als gedacht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Vorfahren des Paares auch schon miteinander blutsverwandt waren'.
'Manche Familien heiraten seit Generationen nur untereinander', sagt [Yasemin] Yadigaroglu.
Der Berliner Gynäkologe und Experte für Pränataldiagnostik Rolf Becker hat festgestellt, dass rund 8 Prozent der Kinder von behandelten Migrantinnen geistig oder körperlich behindert waren.' (Anmerkung: 3 Prozent bei nicht blutsverwandten Eltern.)
Man darf schließlich noch fragen: Kann es sein, dass nicht jeder "Inzest-Schaden" äußerlich erkennbar ist, sondern sich auch in der Verblödung von Nachkommen, Familien und von ganzen Völkern, einem niedrigeren IQ, niederschlägt?
Umfrage unter BKÄ-Ärzten
Am 14.10.2014 schreibt der BKÄ:
Sehr geehrter Herr Müller,
herzlichen Dank für Ihre wertvolle Information zum Thema Inzest.
Ich habe auf der Website der Kath. Ärztevereinigung BKÄ schon vor Tagen eine Sonderseite 'Inzest unter Geschwistern' eingerichtet.
Heute habe ich Ihre wertvolle und klare CDU-Pressemeldung hinzugefügt.
Auch eine Umfrage unter Ärzten habe ich gemacht:
Nur eine Kollegin antwortete bisher und zeigte sich verunsichert.
Sind wir Ärzte vielleicht peinlich berührt, desinteresiert, mit dem Thema überfordert?
(Ich schicke Ihre Meldung per CC an meine 20 aktivsten Ärzte und Psychotherapeuten.)
Gerne bleibe ich mit Ihnen in Verbindung.
Gottes Segen und freundliche Grüße aus München
Ihr Dr.(I) Gero Winkelmann, Leiter des BKÄ + AK-Sexualität (mehr)
Antworten von BKÄ-Ärzten
Sehr geehrter Herr Dr. Winkelmann,
herzlichen Dank für die Zusendung dieses Artikels.
Leider habe ich jetzt erst von der geplanten Veränderung in der Gesetzgebung zu diesem Thema erfahren.
Ich bin selbst Ärztin für Psychosomatische Medizin und schließe mich definitiv der Meinung von Herrn Müller an.
Er legte ausführlich den Sachverhalt dar.
Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, wie es zu solch einer Gesetzesänderung kommen kann.
Es ist eine massive Grenzüberschreitung, Inzest, hochpathologisch, der Gesetzgeber sollte dieser Tatsache Rechnung tragen.
(Die Opfer dieses Inzest dürfen wir dann behandeln, das nur so nebenbei).
Mit freundlichen Grüßen, Dr. med. M., Oberbayern
Schluß
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlicher Empfehlung
gez.
Dr.(I) Gero Winkelmann,
(Leiter der BKÄ-Ärztevereinigung)
Weitere Infos auf dieser Website unter:
Kurz, Aktuelles, Neue Websites hier, Interesse & Mitarbeit,
Info-Flyer zu diversen BKÄ-Themen und Regionen bestellen unter info[at]bkae.org
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