Dr. Gero Winkelmann, Arzt, entweder ist die Bundestags-CDU noch grüner, als wir dachten, oder sie spielt Machtpolitik auf Kosten aller Frauen und Kinder in Deutschland. Vor wenigen Tagen, Ende Mai, ließ die CDU-Abgeordnete Heike Brehmer verlauten, 'dass seitens [der] CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Normenkontrollverfahren gegen das so genannte 'Selbstbestimmungsgesetz' angestrebt wird.' Dann bekräftigte sie drei Absätze lang, dass ihre Fraktion das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel ablehne - aber erwähnte mit keinem Wort, warum in aller Welt die Fraktion kein Normenkontrollverfahren beantragen will. Man munkelt, die CDU wolle dieses Gesetz zunächst in Kraft treten lassen, um nächstes Jahr im Bundestagswahlkampf zu versprechen, dass sie es abschwächen oder rückgängig machen würde. Wenn das stimmt, wäre es eine gewissenlose Parteipolitik, die in Kauf nimmt, dass verwirrte Kinder geschlechts-umerklärt werden und perverse Erwachsene das Gesetz für ihre Zwecke ausnutzen. Das dürfen wir der Union nicht durchgehen lassen. Bereits über 57.000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet, um die Unionsfraktion im Bundestag aufzufordern, das Selbstbestimmungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Können Sie mithelfen, die Petition auf 100.000 zu bringen? Dass das Selbstbestimmungsgesetz auf den ersten Blick verfassungswidrig ist, liegt auf der Hand: - Es widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichbehandlung der Geschlechter und Beseitigung bestehender Nachteile), indem es Männern erlaubt, sich in sämtliche Frauenfördermaßnahmen hinein zu selbstbestimmen. Stipendien für Studentinnen, Preisgelder im Frauensport - all dies wird Männern offen stehen. Solche Männer könnten sogar Mutterschutz in Anspruch nehmen, wenn ihre Frau ein Kind bekommt. - Außerdem bedroht dieses Gesetz die Religionsfreiheit (Art 4 GG) und greift tief in die Meinungsfreiheit ein (Art 5) ein, indem es uns per Offenbarungsverbot zwingen will, an Geschlechtsumwandlungen zu glauben und das Theater mitzuspielen. - Indem es Jugendlichen erlaubt, ohne Erlaubnis ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag zu ändern, nimmt das Selbstbestimmungsgesetz Eltern einen Teil ihres Erziehungsrechts (Art 6 GG). Und diese Liste könnte man noch weiterschreiben. Mehr als genug Gründe also, dass sich das Verfassungsgericht dieses Selbstbestimmungsgesetz einmal anschauen sollte. Aber das kann es nur, wenn jemand den Antrag auf Normenkontrolle stellt. Lassen wir deshalb die CDU/CSU-Fraktion nicht vom Haken. Sie kann den Antrag auf Normenkontrolle stellen - lassen wir die Abgeordneten wissen, dass wir genau das von ihnen erwarten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe Christina Widmann und das gesamte Team von CitizenGO PS: Teilen Sie diese Petition gerne in den sozialen Medien oder leiten Sie diese E-Mail weiter! Lassen Sie alle wissen, dass die CDU/CSU ihre Werte verraten hat - und dass wir ihnen das nicht durchgehen lassen. Weitere Informationen: Die ganze Aussage von Heike Brehm (CDU) über die Haltung der Unionsfraktion zum Selbstbestimmungsgesetz (auf Abgeordnetenwatch.de): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/heike-brehmer/fragen-antworten/wird-die-cdu/csu-bundestagsfraktion-das-selbstbestimmungsgesetz-in-einem-normenkontrollverfahren-ueberpruefen Nachfolgend finden Sie die E-Mail, die wir zu Beginn dieser Kampagne versandt hatten: Nachdem eine knappe Mehrheit der Bundestagsabgeordneten am vergangenen Freitag, den 12. April das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet hat, kann nur noch das Bundesverfassungsgericht verhindern, dass es am 1. November diesen Jahres in Kraft tritt. Dieses Gesetz gefährdet Kinder, regiert tief in Familien hinein und zwingt uns alle, zu lügen. Bitte helfen Sie mit, dieses Gesetz nach Karlsruhe zu bringen und es dort zu stoppen! Unterzeichnen Sie diese Petition, um ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu verlangen. UNTERZEICHNEN | | Grüß Gott und Guten Tag, Dr. Gero Winkelmann, Arzt, am vergangenen Freitag, den 12. April 2024 hat der Bundestag das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz (SBG) verabschiedet. Am 1. November soll es in Kraft treten. Ab dann soll jeder Erwachsene einmal pro Jahr seinen Vornamen und seinen Geschlechtseintrag ändern können. Dieses Gesetz versucht, das Geschlecht zu einer beliebigen und jedem selbst überlassenen Entscheidung zu machen - völlig entkoppelt von der biologischen Realität. Gleichzeitig erlaubt es jedem die Tyrannei, Andere zum Lügen zu zwingen. Eltern erlaubt es, den Geschlechtseintrag für ihr Kind frei auszusuchen, und das schon ab der Geburt. Und glauben Sie mir - einige Eltern werden das tun. Im Internet kursieren bereits jetzt Videos von Verrückten, die glauben, ihr ein- oder zweijähriges Kleinkind wäre transsexuell. Mit dem SBG dürften solche Eltern ihr Kind umbenennen und es dann sein Leben lang belügen. Noch schlimmer: Wegen des Offenbarungsverbots, das im Gesetz vorgesehen ist, dürfte niemand dem Kind überhaupt sagen, dass seine Eltern es geschlechts-umerklärt haben. Vernünftigen Eltern dagegen macht das Gesetz es unmöglich, ihre Kinder vor dem Trans-Hype zu schützen. Denn ab 14 Jahren sollen sich verwirrte Jugendliche selbst geschlechts-umerklären können, notfalls mit Erlaubnis des Familiengerichts. Ein folgenschwerer Schritt, denn der Namenswechsel zementiert meist den Wunsch nach Hormonen und Operation. Der letzte, der diese Kindeswohlgefährdung jetzt noch verhindern kann, ist das Bundesverfassungsgericht. Unterzeichnen Sie deshalb diese neue Petition und verlangen Sie ein Normenkontrollverfahren! Das Offenbarungsverbot ist die wahrscheinlich gefährlichste Klausel in diesem Selbstbestimmungsgesetz. Denn sie wird dafür sorgen, dass man über Probleme, die wegen des SBGG entstehen, nicht einmal wird sprechen können. Wenn sich ein Mann in das Frauenhaus hinein selbstbestimmt, in das sich seine geprügelte Frau gerettet hat (das ist in Spanien bereits vorgekommen), wird niemand darüber berichten können. Genauso über Männer, die im Frauensport Medaillen und Preisgelder abräumen, wie es der Schwimmer William “Lia” Thomas in den USA getan hat. Oder Männer in der Damendusche. Über nichts davon werden wir überhaupt sprechen können, wenn das Offenbarungsverbot in Kraft tritt. Damit ist die Klausel vom Hausrecht, mit dem z.B. Saunabetreiber angeblich Transsexuelle von der Damensauna ausschließen können, hinfällig. Es darf ja niemand offenbaren, dass derjenige ein Transsexueller ist und keine Frau. Bitte helfen Sie deshalb mit, das Selbstbestimmungsgesetz vor das Verfassungsgericht zu bringen! Fügen Sie Ihren Namen hinzu und fordern Sie die Bayerische Landesregierung und die Unionsfraktion im Bundestag auf, ein Normenkontrollverfahren zu beantragen. Um ein Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, bevor es in Kraft getreten ist, muss entweder eine Landesregierung den Antrag stellen oder 25 % der Mitglieder des Bundestags. Die Bayerische Landesregierung aus CSU und Freien Wählern ist zur Zeit die einzige, in der keine der Ampelparteien vertreten ist. Und in ihrem Koalitionsvertrag lehnt sie das Selbstbestimmungsgesetz ausdrücklich ab. Fordern wir also Ministerpräsident Söder und seinen Stellvertreter Hubert Aiwanger auf, Wort zu halten! Gleichzeitig wenden wir uns an die Unionsfraktion im Bundestag. Denn sie umfasst 26 % der Abgeordneten. Damit ist sie groß genug, um ein Normenkontrollverfahren zu verlangen. Und so kurz vor der Bundestagswahl 2025 muss die Union auf die Bürger hören. Unterzeichnen Sie gleich heute die Petition! Bringen wir das Selbstbestimmungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht. Vielen Dank für Ihre Mithilfe Christina Widmann und das gesamte Team von CitizenGO Weitere Informationen: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz (Tagesschau): https://www.tagesschau.de/inland/selbstbestimmungsgesetz-bundestag-102.html Das Selbstbestimmungsgesetz wurde gegen jede Vernunft beschlossen (Tichys Einblick): https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/selbstbestimmungsgesetz-beschlossen/ "Das Gesetz wäre Verfassungswidrig!" (EMMA): https://www.emma.de/artikel/so-ein-selbstbestimmungsgesetz-waere-verfassungswiedrig-340121 -- |