Konflikt für den katholischen Bereitschaftsarzt

Im Aufbau

nach oben

Am 6.5.25 schrieb Dr. Winkelmann vom Münchner BKÄ-Büro an Geistliche, Ordensleute und Arztkollegen:

Guten Tag aus München,

 

sehr geehrte, liebe Geistliche und Ordensleute in ÖSTERREICH und der Schweiz, liebe einzelne Arztkollegen,

(liebe Frau Nathalie Bayer-Metzler von der Prolife-Bewegung in Vorarlberg),

seit Jahren sind wir gelegentlich etwas in Kontakt, insbesondere durch prolife-Aktivitäten.

 

  1. Es geht um die Bitte, mir als Bereitschaftsarzt zu helfen, inwiefern ich kirchlich wirklich und nach CIC das Verbot habe, ein Routine-Pillenrezept in der Ärztlichen Notdienstpraxis (WoEnde, abends) auszustellen.

Auch bei Unverheirateten, auch bei Evangelischen / Nicht-Katholiken? (Lt. Enzyclica Humanae vitae)

 

Kurz: Wo steht als Anweisung der Kirche geschrieben, daß  kath. Ärzte und Apotheker dies wirklich nicht dürfen, die Antibabypille zu verordnen und abzugeben?

2) Und wie steht es mit den kath. APOTHEKERN?
- Diese sind durch ihre Berufsordnung zur Einlösung eines ärztl. Rezeptes verpflichtet.
- Diese dürfen sich nicht weigern, die ‚Pille danach‘ zu besorgen und abzugeben. 
(Vor 2 J. hätte im Münchner Norden eine Apothekerin wegen ihrer Weigerung fast Ihre Approbation verloren!° Eine Reporterin der Bayer. Rundfunks hatte sie ‚auffliegen‘ lassen…)

 

  1. Inwiefern ist eine Enzyklika tatsächlich streng zu befolgen? Unter Sünde / drohender Exkommunikation?

Wo gibt es für kath. Ärzte und Apotheker de facto eine schriftlichen Anweisung (CIC, Kirchenrecht, Katechismus?) sich den (primär berechtigten) Wünschen der Frauen zu widersetzen?

 

(Ich brauche keine Tipps für Alternativen zur Pille! )

4) NB:  ICH bin als einziger Arzt zur Unzeit in der Notfallpraxis gefordert, kann nicht einfach weiter verweisen. (NB: Oft sind Ärzte im Urlaub, haben keine Zeit…).
Die Frauen sind JETZT in Not, sie fordern ein einfaches Wiederholungsrezept JETZT und verstehen meine Begründung der Verweigerung nicht ‚ich bin katholisch‘, ‚Sie sind unverheiratet‘.
(NB: Es handelt sich um keine NEU-Rezeptierungen!)

Und die Bereitschaftspraxen in Bayern sind nur zu ‚Unzeiten‘ besetzt und versorgen stets 2 Landkreise, z.B. Unterallgäu-Memmingen-Ostallgäu / Erding-Ebersberg bei München.
Hier arbeite ich seit 30 Jahren als Vertretungsarzt (für Radiologen, Psychotherapeutinnen, Anästhesisten etc.), stundenweise (abends, WoEnde).
Und hier kommen all jene her, die tagsüber und werktags keinen Termin beim Hausarzt / Frauenarzt erhalten haben (Ausländer, Pillenwunsch, Krankschreibung etc., kurz vor einer Auslandsreise, …)

 

Und was mache ich mit Nicht-Katholiken
Ist die kirchliche Weisung (?) in der EHV von 1968 auch hier für mich als Katholik bindend?

 

Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort und die Weiterleitung an Geistliche / gleichgesinnte Ärzte und Apotheker, auch im Ausland.
(Es geht um unseren Schutz, berufsrechtlich-ärztlich-kirchlich!)

 

Alle guten Wünsche und freundliche Grüße aus München

Ihr

Dr. Gero Winkelmann

Prakt. Arzt, Bereitschaftsarzt
Truderinger Str. 53
D-82008 Unterhaching (München)
Tel. ++49 – 89 – 6150 1717
www.bkae.org  (Extraseiten, Bund Katholischer Ärzte BKÄ)

Für eilige Kommunikation künftig danke ich für Ihre Handynummer (mit WhatsApp oder Signal), Datenschutz wird zugesichert, keine Weiterleitung!

nach oben