Spätabtreibung

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Spätabtreibung bedeutet eine Tötung von Ungeborenen ohne Frist, da bis kurz vor Einsetzen der mütterlichen Wehen.

Im Rahmen der 'Medizinischen Indikation' (oder 'Mütterliche + die frühere Eugenische Indikation') werden besonders Ungeborene mit Behinderung oder Mißbildungen getötet - dies zu einem sehr späten Stadium der Schwangerschaft.

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Initiative gegen Spätabtreibung in Deutschland 2006

Die katholische Ärztevereinigung BKÄ und die EPLD-Ärztevereinigung aus München begrüßen und unterstützen die Initiative der katholischen Vereinigungen (Kolping, Familienbund Deutscher Katholiken, Kath. Frauenbund) für mehr gesetzlichen Schutz vor allem der behinderten Ungeborenen.
 
Insbesondere gefällt, dass Druck von den Ärzten genommen werden soll, behinderte Kinder aufzuspüren und diese letztlich der Abtreibung zuzuführen.
                                                               

                                         Zitat aus dem ALfA-Newsletter 25/06: 

Nach der derzeitigen Gesetzeslage des § 218a II StGB kann ohne Einhaltung von Fristen und ohne jede Beratung bei einer zu erwartenden Behinderung eines Kindes ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden.

Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich mehr als 200 ungeborene Kinder zwischen der 23. Schwangerschaftswoche und der Geburt abgetrieben, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfähig sind.

Kritiker gehen noch von einer drei- bis vierfach höheren Dunkelziffer aus.

"Es kann keine Garantie auf ein Leben ohne körperliche, seelische oder geistige Einschränkungen geben", betonte Thomas Dörflinger, MdB (Bundesvorsitzender von Kolping).

Kritisch sieht KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach auch die Ausweitung vorgeburtlicher Diagnostik, (mehr) die einen teils erheblichen Druck auf die Eltern erzeuge, ein "perfektes" und "leistungsfähiges" Kind zu bekommen.

"Niemand darf zu einer Entscheidung gegen ein behindertes Kind gedrängt werden.
Eltern, die auf PID (+ Pränataldiagnostik, Anm. Dr. Wi.) verzichten wollen, dürfen nicht unter Druck gesetzt werden", so Fischbach.

Vielmehr sei es Aufgabe des Gesetzgebers und der Gesellschaft, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Eltern erleichterten, ein krankes oder behindertes Kind anzunehmen.

Daneben fordern die Vorsitzenden der drei katholischen Verbände eine Anpassung des Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Bisher ist es möglich, einen Arzt auf Schadenersatz zu verklagen, wenn dieser eine Behinderung nicht erkannt oder den Eltern nicht mitgeteilt hat. Damit wird das ausgetragene behinderte Kind juristisch wie ein Schaden für die Familie behandelt. Ein Kind, so Dörflinger, könne in keinem Fall ein Schaden sein.

"Jedes Leben ist ein Wert an sich und ein Gewinn", betonte Dörflinger.

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Weitere Informationen + Links zu Spätabtreibung

Politiker Hubertus Hüppe, ehem. MdB        www.huberthueppe.de/behi05/050216.shtml

Lexikon Wikipedia                        de.wikipedia.org/wiki/Abtreibung

Bu.Verband Lebenshilfe                        www.lebenshilfe.de
Kolping                                           www.kolping.de    

Familienbund                                   www.familienbund.org
Homepage der ungeborenen Kinder    www.meinbaby.info
Krit. Bioethik  (Downloads)               www.kritischebioethik.de
Bibelforen                                      www.bibelforen.de/bibel-thema212.html
Schönstatt-Initiative gegen Sp.Abtr.  www.schoenstatt.de

Kirchensite, Bistum Münster           www.kirchensite.de
Forum Bioethik                             www.forum-bioethik.de

Juristen-Vereinigung Lebensrecht    www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de
Lichtzeichen, Hoffnung für Frauen e.V.    www.lichtzeichen.org

 

Vielen Dank für Ihr Interesse! Mit freundlicher Empfehlung
gez. 

Dr. Gero Winkelmann,
(Leiter der BKÄ-Ärztevereinigung)

 

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Leiter des Bund Katholischer Ärzte und der EPLD-Prolifeärztevereinigung

 


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