Religiöse Praktiken - kurz

Sehr geehrter Besucher,
lieber Arztkollege, Medizinstudent und Geistlicher,

 

die Vereinigung katholischer Ärzte, BKÄ, informiert über medizinische und berufsrechtliche Aspekte bei der ärztlichen Anwendung religiöser Praktiken wie:

-  Ölung, Salbung (auf biblischer Grundlage)

-  Auflegen einer heilenden Medaille, ('Wunderbare Medaille')

-  Verwendung von Lourdes-Wasser (mehr) und anderer heilenden Wässer etc.-

-  Gebet,

-  Zusammenarbeit mit einem kath. Priester wegen der Spendung des Sakramentes der Krankensalbung (mehr)


Auslöser war das Fernsehmagazin Panorama gewesen, welches im Mai 2014 sehr kritisch über Behandlung durch salbende Ärzte berichtet hatte. (Mehr)

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Sonderseiten

Der BKÄ vertieft die Diskussion über einzelne religiöse Praktiken auf besonderen Seiten:


1)   Ölung + Salbung von Patienten    mehr   AKTUELLE Umfrage

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Anfrage bei der Ärztekammer

Darstellung religiöser Praktiken aus ärztlich-berufsrechtler Sicht:


Am 2.7.2014 richtete der BKJÄ folgende Anfrage an die Rechtsabteilung der Bayerischen Landesärztekammer in München:

 

Sehr geehrte Damen und Herren von der Rechtsabteilung,

sehr geehrte verantwortliche Kollegen,

in dem kürzlichen NDR-Fernsehbericht ‚Panorama‘ (‚Schwulenheiler‘) wurde von evangelischen Arztkollegen in Dresden und Hamburg berichtet, die biblische Ölung und Salbung als Therapie praktiziert haben.

Hiermit bitte ich, auch im Namen meiner katholischen Arztkollegen, um eine Information, wie interessierte Ärzte und Patienten mit dieser Art von Therapie aus berufsrechtlicher Sicht umzugehen haben:

Ist es statthaft / machbar / standesgemäß, in guter Absicht als christlicher Arzt zwecks Heilung oder Linderung der Leiden zu empfehlen und anzubieten:


-    Salbung und Ölung bei Krankheiten (auf biblischer Grundlage),

-  Gebet mit dem Patienten,


mit einem kath. Priester zusammenzuarbeiten zwecks Spendung des Sakraments der Krankensalbung (gegenseitige Schweigepflicht),

-  eine sogenannte 'Wunderbare Medaille' (abzugeben, unterzulegen),

-  Verwendung von Weihwasser oder Wasser mit besonderer Heilkraft (Lourdes-Wasser,  Wasser vom Konradsbrunnen Altötting bei Augenleiden etc.)


Was muß vom Berufsrecht her beachtet werden?
Was ist verboten?

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    (Dr.(I)  Gero Winkelmann, Leiter des BKÄ)                                              

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Antwort

Hier werden demnächst Antworten der BLÄK und von anderen Befragten veröffentlicht.

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Schluß

Vielen Dank für Ihr Interesse!

 

Weitere Infos auf dieser Website unter:
Kurz, Aktuell Interesse & Mitarbeit,



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