Sterbehilfe-Urteil

Umfrage zum BGH-Urteil über Sterbehilfe

Euthanasie in Kliniken durch die Hintertür?
Große Kliniken - ein sicherer Ort oder droht Euthanasie?

Lieber Arztkollege und Besucher*,

die BKÄ-Ärztevereinigung möchte Ihre Meinung zm Thema hören:

"Das Urteil des deutschen Bundesgreichtshofes über STERBEHILFE, d.h. über die Rechtmäßigkeit des selbstbestimmten Sterbens.


Es geht bei dem BGH-Urteil darum:

Baustellenschilder in Unterhaching (MUC) - Warnung und Sicherheit, das Leben und seine Bewegung ernst nehmen.

Vorgang in Stichworten (gemäß der Zeitung Tagespost):

- Das mit Spannung erwartete Grundsatzurteil des BGH bestätigt das Patientenverfügungsgesetz.

- Freispruch für einen Anwalt (für Arztrecht), der seiner Mandantin empfahl,lebenserhaltende Maßnahmen für ihre Mutter (91) im WACHKOMA zu beenden.

- "Der Abbruch einer lebenserhaltenden medizinischen Behandlung ist nicht strafbar, wenn er auf Grundlage des Patientenwillens erfolgt."

- Stellenwert von Patientenverfügungen wir gestärkt.

-  Jetzt mehr Rechtssicherheit,
da damit noch mehr Klarheit für das 2009 verabschiedete Patientenverfügungsgesetz geschaffen wird.

Kritik aus der Sicht des Lebensrechts

1)  Eine pointierter Kommentar von der Bürgerinitiativ  "Nie wieder!" 

"Der 2. Senat des Bundesgerichtshofes hat sich am 25.6 2010 für die Sterbehilfe/Euthanasie, für die Ermordung von alten, kranken und ?unwerten? Menschen ausgesprochen.

Über diese Entscheidung sind wir erschrocken!

Begründung:

65 Jahre nach Auschwitz wird es wieder in Deutschland möglich sein,
alte, kranke, behinderte Menschen aktiv zu töten, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.

Auch entscheidungsunfähige Menschen sind behinderte Menschen und daher von dieser Bundesgerichtshof-Entscheidung betroffen.

Mit der heutigen Entscheidung des BGH mag auch dahingestellt sein, ob das Gericht das sogenannte  ?Selbstbestimmungsrecht?  stärken wollte.

In Zukunft müssen die Menschen in Deutschland wieder fürchten, daß sie in Krankenhäusern auch getötet werden können.

 Ein "Selbstbestimmungsrecht"  über den Tod hat der Mensch nicht.

Der Mensch darf weder über den Tod eines Mitmenschen noch über seinen eigenen Tod bestimmen!

Gott alleine ist der Herr über Leben und Tod!"



2)  European Pro-Life Doctors, München:
"Wir sagen JA zu einem STOPP von unsinniger, quälender Lebensverlängerung, jedoch NEIN zu willkürlichem Sterbenlassen, insbesondere wenn es noch berechtigte, hilfreiche ärztliche Hilfe gäbe. 
Vorsicht vor Eutanasie-Handlungen durch rabbiate Angehörige und euthanasie-freundliches Pflegepersonal / Ärzten.

Stimmen FÜR das BGH-Urteil

Bitte sagen Sie uns Ihre Meinung

Baum im Landschaftspark Unterhaching
Baum vor blühender Wiese ím Landschaftspark Unterhaching

Die eingegangenen Antworten werden demnächst auf den hier nachfolgenden Abschnitten veröffentlicht.




Vielen Dank für Ihr Interesse und mit freundlicher Empfehlung
gez. 

Dr. Gero Winkelmann,
(Leiter der BKÄ Ärztevereinigung)

 

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