
Konflikt um die Krankensalbung im Notfall
Fall von verhinderter Krankensalbung
erlebt von Dr. Gero Winkelmann im Ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Pfingstsonntag, 23.5.2010, ein katholoisches Pflegeheim
Vorgang, Ausgangssituation:
1. Eine schwerkranke, 84-jährige Frau im Präfinalstadium, rk, große Schmerzen, erhält Morphium.
Krankenbesuch auf Anforderung der besorgten Schwestern um 10.30 Uhr.
Keine Angehörigen vor Ort, der gerichtliche Betreuer ist am Wochenende nicht erreichbar. ? Beide haben vermutlich mit religiösen Dingen nichts ?am Hut?.
Das Pflegepersonal ist angewiesen, neutral zu sein, ist teils evangelisch oder nicht-christlich. Von ihm ist kein Impuls FÜR eine Krankensalbung zu erwarten.
2. Der Bereitschaftsarzt beauftragt die koopertive Stationsschwester, die für die Krankenseelsorge zuständige Pastoralassistentin im Haus zu verständigen zwecks Krankenbesuch und Organisation der Krankensalbung durch den Priester am Ort.
3. Bei der Abendvisite um 20.50 Uhr lebt die Patientin noch, sie sei besucht worden, habe aber keine Krankensalbung erhalten.
4. Die sofortige telefonische Nachfrage bei der für die Seelorge zuständige Pastoralassistentin ergab:
- sie habe keine Indikation für die Krankensalbung gesehen:
-- die Frau sei nicht religiös und zeige kein Interesse an kirchlichen Dingen,
-- man solle dieses Sakrament den Leuten nicht nachwerfen,
-- ich solle mich als Arzt um meine (medizinischen) Dinge kümmern, sie würde sich um ihre (seelsorgerlichen) Dinge kümmern und mir auch nicht drein reden.
Fragen als Katholischer Arzt
1) Wie hätte sich der Bereitschaftsarzt richtig verhalten sollen?
Wie soll er sich künftig korrekt verhalten?
Wie soll sich ein praktizierend-katholischer Arzt, noch dazu als ?zufälliger? Bereitschaftsarzt (nicht Hausarzt) in solch einem Fall verhalten?
2) Kann es Aufgabe oder gar Pflicht eines Arztes oder eines zufällig anwesenden Katholiken, das Umfeld auf die Krankensalbung aufmerksam zu machen?
Darf man als theologischer Laie einem Pfarrer / zuständigen Seelsorger ?Vorschriften machen? ? natürlich freundlich und in bester Absicht ? und ihn auf die dringende Lage hinweisen und stellvertretend für den Patienten das Sakrament erbitten?
Oder ist dies als Einmischung in Dinge zu sehen, die einen als ARZT und LAIEN nichts angehen?
Überschreitet man damit seine Kompetenzen als Laie, Arzt und Außenstehender?
Oder haben nur der zuständige Pfarrer und seine Mitarbeiter vor Ort aufmerksam zu sein und die Indikation für kirchlichen Maßnahmen / Sakramenten-spendung herauszufinden und diese dann auch durchzuführen?
3) Welchen Auftrag hat der katholische Laie (und damit auch der katholische Arzt im Dienst) von der Katholischen Kirche?
Was sagt der Katechismus? Gibt es klare Anweisungen?
4) Ist es sinnvoll / unsere Pflicht als Mitchristen / im eigenen Interesse des (dementen, unwilligen) Patienten, für die Spendung der Krankensalbung zu sorgen?
5) Wie geht man mit nicht nur desinteressierten, sondern gar unwilligen, sogar wütenden, ungläubigen Angehörigen um, die die Krankensalbung ablehnen ? Insbesondere, wenn der Kranke früher selber praktizierender Christ war und jetzt wegen Demenz oder Koma nicht mehr selber den Wunsch nach KS äußern kann?
6) Wie soll man als Laie mit vorsichtigen, vielleicht ängstlichen oder ?bequemen? Seelsorgern umgehen?
Wie kann man ihnen beistehen, sie motivieren und in ihrem Dienst unterstützen und damit letztlich vor allem dem Sterbenden helfen?
Muß man um das Seelenheil der Sterbenden und die Durchsetzung der Spendung der Krankensalbung ?kämpfen??
Die ANTWORTEN werden demnächst hier veröffentlicht, bitt melden!
(Erste Antwort destelefonisch befragten, zuständigen Ortspfarers:
Es wäre richtig gewesen, ihn umgehend zur Krankensalbung zu rufen!)
Hier gibt es den Artikel in neuer Fassung: Mehr
Vielen Dank für Ihren Besuch! Mit freundlicher Empfehlung
gez.
Dr. G. Winkelmann, Leiter der BKÄ-Ärzteinitiative
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